Donnerstag, 5. November 2009

Diskriminierung aufgrund ökologischer Überzeugung?

Ökologische Überzeugungen genießen denselben Schutz wie religiöse,
entschied ein britisches Gericht

Als Rupert Dickinson, Generaldirektor einer der größten britischen Immobilienfirmen, auf Dienstreise nach Irland ging und seinen Blackberry in London vergaß, ordnete er an, dass einer seiner Angestellten ins Flugzeug steigen solle, um ihm das Gerät zu bringen.
Für Tim Nicholson, der zu diesem Zeitpunkt der Leiter von Dickinsons Abteilung für Nachhaltigkeit war, bedeutete dieser Botengang mehr als nur seinem Vorgesetzten einen Luxus zu gönnen; für ihn sprach daraus die Verachtung, mit der sein Chef seinen tiefen weltanschaulichen Überzeugungen im Hinblick auf den Klimawandel begegnete. Er weigerte sich und wurde gefeuert.

Ein Richter kam zu dem bemerkenswerten Urteil, dass Nicholsons ökologische Überzeugungen von einer so grundlegenden und tiefen Natur seien, dass sie denselben Schutz wie religiöse Überzeugungen genießen sollten. Er entschied, ein Arbeitsgericht habe sich mit Nicholsons Klage zu beschäftigen, er sei aufgrund seiner Überzeugung gefeuert worden

Dieses Urteil könnte die Tür für eine ganze Reihe von Klagen öffnen, mit denen Angestellte ihre Chefs vor das Arbeitsgericht zerren könnten. Es könnte dabei um ihre Einstellung in allen möglichen Fragen gehen, vom Tierschutz bis zum Feminismus.

Richter Michael Burton entschied, dass „der Glaube an den durch Menschen verursachten Klimawandel und die damit verbundenen moralischen Gebote entsprechend einem Gesetz von 2003 eine weltanschauliche Überzeugung sein kann, die durch dieses Gesetz geschützt ist. Das Gesetz verbietet die Diskriminierung von Personen aufgrund einer religiösen oder philosophischen Überzeugung."

Quelle: Der Freitag / The Guardian

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