Montag, 29. September 2008

VwGH-Richter wird wieder Rechtsanwalt

Wolfgang Berger verlässt den Verwaltungsgerichtshof

WIEN (kom). Es war ein ungewöhnlicher Karriereschritt, als der Wiener Anwalt Dr. Wolfgang Berger 2002 an den Verwaltungsgerichtshof wechselte. Sein Übertritt war in gewisser Weise eine Premiere. Nun kehrt Berger zurück in die Anwaltschaft.
Berger hatte weder die Verwaltungs- noch die Finanzdienstprüfung absolviert, noch war er zuvor Richter gewesen. Zwar ist nichts von alledem eine gesetzliche Voraussetzung für das Amt als VwGH-Hofrat. Der Gerichtshof konzentrierte sich bei allen Besetzungen der letzten Jahrzehnte aber auf Juristen mit einer der drei Qualifikationen. Berger punktete demgegenüber vor allem mit seiner Erfahrung im Umweltrecht.
Und genau zu dem möchte er nun, mit 1. Oktober und nach bald sieben Jahren, zurückkehren. „Es war eine interessante Zeit am Gerichtshof“, sagt Berger, „aber mir hat ein bisschen der Kontakt zur Praxis gefehlt.“ Was ihm am Anwaltsberuf immer gefallen habe, war es, Verfahren von Anfang an mitgestalten zu können. Am Gerichtshof aber bekommt man ein fertiges Produkt zur Prüfung, und was am Ende aus dem Fall wird, erfährt der Richter in aller Regel gar nicht. Obwohl dahinter – gerade im Fremdenrecht, das Berger auch zu betreuen hatte – Schicksale stehen. Bergers Abgang ist trotzdem keine Flucht, sondern „Abschluss eines wichtigen Abschnitts“, ähnlich wie das etwa auch eine – ebenfalls sechsjährige – Periode an einem europäischen Gerichtshof (EuGH, EGMR) wäre.
Dem Vernehmen nach folgt Wolfgang Fasching, Hauptreferatsleiter im Amt der Burgenländischen Landesregierung und Landtagsdirektorstellvertreter, Berger als Hofrat nach.
Berger wird Partner der Kanzlei Haslinger/Nagele & Partner.

Quelle:
"Die Presse", Rechtspanorama, 30.09.2008

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