Ob er das darf, regeln die Bestimmungen über die Geschäftsfähigkeit
Allgemeines
Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass jemand eigenständig rechtlich handeln kann und damit Rechte erwerben und Pflichten eingehen kann (zum Beispiel: ein Auto kaufen, eine Wohnung mieten oder ein Bankkonto eröffnen, also Verträge unterschreiben).
Die volle Geschäftsfähigkeit erlangst du mit 18. Unter 18 bist du eigentlich nicht geschäftsfähig - es gibt aber Ausnahmen:
Altersstufen der Geschäftsfähigkeit
Kinder bis zum 7. Lebensjahr können kleine Anschaffungen des täglichen Lebens aus ihrem Taschengeld machen (z.B. Kauf einer Schokolade).
Zwischen 7 und 14 Jahren bist du nur zum Teil geschäftsfähig. Du kannst kleine Geschäfte des täglichen Lebens (z.B. Kauf einer Wurstsemmel, Kinokarte, Schülerzeitung) abschließen und außerdem auch Geschenke annehmen.
Wenn du andere Geschäfte abschließen willst, muss dein gesetzlicher Vertreter dies entweder für dich tun oder zumindest diesem Geschäft (z.B. Kauf eines CD-Players) zustimmen.
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr wird vieles anders: Man wird deliktsfähig, aber auch der Umfang der Geschäftsfähigkeit nimmt zu.
14 - ein wichtiges Alter
Von 14 bis 18 Jahren kannst du auch ohne Zustimmung deiner Eltern schon einige Rechtsgeschäfte abschließen:
- Du kannst über Sachen verfügen, die dir zur freien Verfügung überlassen worden sind, nicht aber über Sachen, die dir nur zum Gebrauch überlassen wurden
Zum Beispiel: Du darfst das Skateboard, das dir deine Oma zum Geburtstag geschenkt hat deinem Freund verkaufen. Aber du darfst nicht deine Schreibtischlampe deinem Freund schenken.
- Du kannst über dein Taschengeld und dein eigenes Einkommen verfügen. Du musst aber dafür Sorge tragen, dass deine Lebensbedürfnisse nicht gefährdet sind, das heißt dass dir genügend Geld fürs tägliche Leben bleibt.
Zum Beispiel: Es ist kein Problem, wenn du dir einen CD-Player um € 150,-- oder einen Pulli um € 75,-kaufen willst. Beim Kauf eines Mopeds in deinem Alter geht man aber davon aus, dass dadurch die Befriedigung deines Lebensunterhaltes gefährdet wird und deshalb ist ein solches Geschäft ungültig. Du müsstest das Moped zurückbringen und der Verkäufer hat dir den Kaufpreis rückzuerstatten, auch wenn du es von deinen Ersparnissen gekauft hast. Sind jedoch deine Eltern damit einverstanden, dass du dir ein Moped kaufen willst und sie begleiten dich beim Kauf oder unterschreiben am Bestellschein (auch nachträglich), dann ist das Geschäft trotz deines Alters gültig.
Bei Ratengeschäften und Kreditzahlungen sind bei größerem Umfang ebenfalls von der Zustimmung der Eltern (des gesetzlichen Vertreters) abhängig. Es gilt die Faustregel: die monatliche Rate sollte nicht höher als maximal 10% des regelmäßigen Einkommens sein.
Außerdem kannst du Dienstverträge (z.B. für einen Ferialjob) abschließen.
Hinweis: besondere Regeln gelten aber für einen Lehrvertrag.
Rechtsvorschriften: Siehe § 865 und § 151 Abs. 3 ABGB!
Quelle: Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg
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