Betrifft: Persönlichkeitsrechte
Das Privatleben der Prinzessin von Monaco, Caroline von Hannover, war und ist ständig begehrter Gegenstand der Berichterstattung der internationalen Boulevardpresse. Seit Beginn der 1990er Jahre ging die Prinzessin mit Hilfe von Anwälten konsequent gegen Veröffentlichungen von Paparazzi-Fotografien aus ihrem Privatleben vor. Es kam zu mehreren Prozessen, die sich durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zogen. Mehrere der Urteile gingen als Caroline-Urteil in die Rechtsgeschichte ein.
Das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2004 gefällte Urteil brachte für die europäische Boulevardpresse erhebliche Einschränkungen in den Möglichkeiten der Berichterstattung über Details aus dem Privatleben von Prominenten.
Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte leitete sich ein Schadensersatzanspruch von Prinzessin Caroline gegen die Bundesrepublik Deutschland ab, da die deutschen Gerichte in den vorhergehenden Prozessen die Persönlichkeitsrechte der Prinzessin und ihrer Familie nicht ausreichend geschützt hatten. Zur Höhe des Schadensersatzes wurde ein Vergleich geschlossen und im Jahr 2005 erhielt Caroline insgesamt 115.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: Wikipedia
Pressemitteilung des EGMR: http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=65&Itemid=34
Urteil des EGMR vom 24.6.2004: http://www.echr.coe.int/ger/Chamber%20judgment%20von%20Hannover%20German%20version.htm
Mittwoch, 12. März 2008
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